Moderne Haustechnik Erneuerbare Energien nutzen

Im Neubau ist der Einsatz erneuerbarer Energiequellen vorgeschrieben, bei der Sanierung bislang nur in einzelnen Bundesländern.

Energiesparen

Die staatliche Förderung des Umstiegs auf Umweltenergiequellen wie Wärmepumpen, Solarkollektoren oder Holzheizungen läuft über das sogenannte Marktanreizprogramm der KfW-Bank. Sein Handicap: Die Fördersumme ist von der Bundesregierung gedeckelt. Das hatte 2010 zur Folge, dass die Fördermittel bereits im Mai aufgebraucht waren und erst im Sommer, nach einem parlamentarischen Kraftakt, wieder aufgestockt wurden. Außerdem gelten seitdem schärfere Förderkriterien, was z. B. dazu führte, dass der Austausch alter Öl- oder Gaskessel gegen einen Brennwertkessel mit solarer Trinkwassererwärmung entfällt. Nach der Erfahrung des letzten Jahres ist absehbar, dass auch 2011 das Geld schnell zu Ende gehen wird. Deshalb unser Tipp: Wer den Einsatz einer Heiztechnik auf der Basis erneuerbarer Energie plant, sollte seinen Förderantrag an die KfW über seine Hausbank in den ersten Monaten des Jahres stellen.

Auch bei solarthermischen Anlagen selbst wurden die Kriterien verschärft. Unter 40 m2 Kollektorfläche für die Warmwassererzeugung gibt es nichts mehr. Förderfähig ist beim Sanieren von Ein- und Zweifamilienhäusern nur noch die Kombination von solarer Heizungsunterstützung inklusive Warmwasser sowie eine solargestützte Kühlung.

Bei Holzheizungen gibt es noch einen Bonus für Pellet- und Holzhackschnitzelkessel, Pelletöfen mit Wassertasche (sie unterstützt bei Bedarf die Heizung) und Anschluss an die Pufferspeicher sowie für Kombikessel. Bei Holzheizungen gibt es 36 Euro je Kilowatt Nennleistung, mindestens jedoch 1000 Euro für einen Pelletofen mit Wassertasche, 2000 Euro für einen Pelletzentralkessel und 2500 für einen Pelletzentralkessel mit neuem Pufferspeicher, der über ein Volumen von mindestens 30 Litern pro Kilowatt Heizleistung verfügt. Eine Kombination mit einer solarthermischen Anlage erbringt einen zusätzlichen Bonus von 500 Euro.

Bei Wärmepumpen sind Strom- bzw. Gaszähler sowie ein Wärmemengenzähler vorgeschrieben. Außerdem muss eine sogenannte „Fachunternehmererklärung“ vorliegen, die bescheinigt, dass Sole-Wasser-Wärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von 4,3 und alle Luft-Wasserwärmepumpen eine JAZ von 3,7 erreichen. Je größer die Jahresarbeitszahl, desto höher die Energieausbeute. Gaswärmepumpen müssen es auf eine JAZ von 1,3 bringen. Außerdem ist der „hydraulische Abgleich“ der Heizung vorgeschrieben und die Wärmepumpen müssen über eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A verfügen.

Web-Adressen: www.kfw-foerderbank.de, www.bafa.de, www.dena.de, www.vzbv.de, www.gih-bv.de, www.enbausa.de.